Von der Treibhausgas-Minderungsquote (THG) profitieren Halter von Elektrofahrzeugen – egal, ob Unternehmen oder Privatpersonen. Die THG-Quote soll den Hochlauf der Elektromobilität unterstützen.
Finanziert wird die THG-Quote von Unternehmen, beispielsweise aus der Mineralölbranche. Sie wurden verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu kompensieren und den Kompensationsbetrag an E-Fahrer über Zwischenhändler auszahlen – wenn die Nutzer der E-A ... ganzen Artikel auf www.autoflotte.de lesen
Seit 2023 können E-Auto-Halter, auch Kfz-Betriebe, THG-Prämien erhalten. Der Unternehmer Christoph Stricker kassierte so bis zu 90.000 Euro. Doch 36 Prozent der E-Auto-Halter verzichten auf die Teilnahme am CO2-Quotenhandel.
Laut dem Anbieter Ecoturn lässt sich der direkt für öffentliche Ladesäulen aus Wind und Photovoltaik gewonnene Strom ab 2024 in doppelter Höhe auf die THG-Quote anrechnen.
Bei der Zusammenarbeit mit Zwischenhändlern im Rahmen der Treibhausgas-Minderungsquoten müssen Autohäuser auch aus steuerlicher Sicht Einiges beachten. Ein Überblick mit Fallbeispielen.
Im Rahmen der THG-Quote lässt sich bereits seit Jahresanfang mit Elektroautos zusätzlich Geld verdienen. Das gilt nun auch für Wallboxen und Ladesäulen. Über das Jahr kann eine ganz erkleckliche Summe zusammenkommen.
Die THG-Quote wird seit jeher kontrovers diskutiert. Nun sorgen zweifelhafte Angebote für private Wallboxen für noch mehr Zündstoff – und rücken die Elektromobilität insgesamt ins falsche Licht
Auch Händler profitieren, indem sie ihren Kunden Kostenvorteile von bis zu 340 Euro pro Jahr ermöglichen können.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025