Bei der Zusammenarbeit mit Zwischenhändlern im Rahmen der Treibhausgas-Minderungsquoten müssen Autohäuser auch aus steuerlicher Sicht Einiges beachten. Ein Überblick mit Fallbeispielen.
Halter von Elektrofahrzeugen und Betreiber von Ladesäulen erhalten seit 2022 jährlich sogenannte Treibhausgas-Minderungsquoten (kurz: THG-Quoten) zugeteilt. Diese Quoten können dann über bestimmte Zwischenhändler ("Quoten-Konsolidierer") gesamme ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Laut dem Anbieter Ecoturn lässt sich der direkt für öffentliche Ladesäulen aus Wind und Photovoltaik gewonnene Strom ab 2024 in doppelter Höhe auf die THG-Quote anrechnen.
Im Rahmen der THG-Quote lässt sich bereits seit Jahresanfang mit Elektroautos zusätzlich Geld verdienen. Das gilt nun auch für Wallboxen und Ladesäulen. Über das Jahr kann eine ganz erkleckliche Summe zusammenkommen.
Die THG-Quote wird seit jeher kontrovers diskutiert. Nun sorgen zweifelhafte Angebote für private Wallboxen für noch mehr Zündstoff – und rücken die Elektromobilität insgesamt ins falsche Licht
Auch Händler profitieren, indem sie ihren Kunden Kostenvorteile von bis zu 340 Euro pro Jahr ermöglichen können.
Von der Treibhausgas-Minderungsquote (THG) profitieren Halter von Elektrofahrzeugen – egal, ob Unternehmen oder Privatpersonen. Die THG-Quote soll den Hochlauf der Elektromobilität unterstützen.
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat jüngst eine bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung herausgegeben, wie die Prämien aus dem Verkauf der THG-Quote besteuert werden.
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Version: 0.7.5.0 vom 03.03.2025