Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich alle Meldepflichtigen als Güterhändler beim Verdachtsmeldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registriert haben – oder wird der Zeitpunkt doch verschoben?
Die Änderung des Geldwäschegesetzes sieht die Pflicht vor, dass alle Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, also danach auch Kfz-Händler als Güterhändler ab dem 1. Januar 2024 bei dem Verdachtsmeldeportal "goAML" der F ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail im Namen der Finanzverwaltungs-Plattform ELSTER oder über gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug an persönliche Informationen zu gelangen.
Durch das Wachstumschancengesetz soll die obligatorische elektronische Rechnung eingeführt und die Regelungen für inländische B2B-Umsätze im Umsatzsteuergesetz verankert werden.
Bis zum 1. Januar 2024 verlangt der Gesetzgeber von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung in einem Meldeportal. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat jüngst eine bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung herausgegeben, wie die Prämien aus dem Verkauf der THG-Quote besteuert werden.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will eine dauerhafte steuerliche Absetzbarkeit für das Homeoffice in der Dreier-Koalition durchsetzen.
Die künftigen Regierungsparteien haben ambitionierte Ziele für den Ausbau der Elektroauto-Flotte formuliert. Die Marktbeobachter von Dataforce haben nachgerechnet – und sehen da einige Probleme. Ganz unmöglich sind die Ziele aber nicht.
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Version: 0.7.5.0 vom 03.03.2025