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Geldwäscheprävention: "Bürokratiemonster wird weiter gemästet"

Quellewww.autohaus.de Datum13.10.2023 RubrikenArbeitswelt

Bis zum 1. Januar 2024 verlangt der Gesetzgeber von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung in einem Meldeportal. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) hat die für Unternehmen verpflichtende Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) vor dem Hintergrund der Geldwäscheprävention kritisiert. "Diese neue Form der Bel ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen

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