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AUTOHAUS SteuerLuchs: FIU-Registrierungspflicht für Kfz-Händler

Quellewww.autohaus.de Datum01.11.2023 RubrikenArbeitswelt

Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich alle Meldepflichtigen als Güterhändler beim Verdachtsmeldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registriert haben – oder wird der Zeitpunkt doch verschoben?

Die Änderung des Geldwäschegesetzes sieht die Pflicht vor, dass alle Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, also danach auch Kfz-Händler als Güterhändler ab dem 1. Januar 2024 bei dem Verdachtsmeldeportal "goAML" der F ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen

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