Das Jahr 2024 wartet mit einer Vielzahl von Änderungen und Neuerungen – etliches wird dabei kostspieliger. Hier eine Übersicht.
Fuhrparkmanager müssen sich schon bald mit vielen Neuerungen befassen: "Mit den ambitionierten Klimazielen von Bund und EU kommen nicht nur neue Aufgaben, sondern auch Kosten auf die Flottenbetreiber zu", sagt so Silke Evers, Geschäftsführerin eur ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Im Bundestag wird derzeit über das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beraten. Durch eine jetzt vorgelegte Formulierungshilfe sollen folgende Maßnahmen angepasst werden.
Der ZDK hat einen Katalog zum Bürokratieabbau veröffentlicht. Mit seinem Sofortprogramm weist er auf Maßnahmen hin, die mit geringem Aufwand in kurzer Zeit enorme Entlastungen für die Betriebe bringen würden.
Die deutschen Autohersteller sind mit angezogener Handbremse auf der CES in Las Vegas unterwegs. Dabei geht es um die Zukunft des Software Defined Vehicle.
Das sportliche E-Auto der chinesischen Firma XPeng Aeroht klappt auf Knopfdruck vier Rotorarme aus und soll dann bereit sein für kurze Flüge in geringer Höhe.
Im Jahr 2024 steigt die CO2-Bepreisung, die Mautpflicht wird aufTransporter über 3,5 Tonnen erweitert und Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner werden obligatorisch. Das müssen Flottenbetreiber beachten.
Bis zum 1. Januar 2024 verlangt der Gesetzgeber von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung in einem Meldeportal. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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Version: 0.7.3.0 vom 03.01.2023