Das Jahr 2024 wartet mit einer Vielzahl von Änderungen und Neuerungen – etliches wird dabei kostspieliger. Hier eine Übersicht.
Fuhrparkmanager müssen sich schon bald mit vielen Neuerungen befassen: "Mit den ambitionierten Klimazielen von Bund und EU kommen nicht nur neue Aufgaben, sondern auch Kosten auf die Flottenbetreiber zu", sagt so Silke Evers, Geschäftsführerin eur ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Die deutschen Autohersteller sind mit angezogener Handbremse auf der CES in Las Vegas unterwegs. Dabei geht es um die Zukunft des Software Defined Vehicle.
Das sportliche E-Auto der chinesischen Firma XPeng Aeroht klappt auf Knopfdruck vier Rotorarme aus und soll dann bereit sein für kurze Flüge in geringer Höhe.
Im Jahr 2024 steigt die CO2-Bepreisung, die Mautpflicht wird aufTransporter über 3,5 Tonnen erweitert und Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner werden obligatorisch. Das müssen Flottenbetreiber beachten.
Bis zum 1. Januar 2024 verlangt der Gesetzgeber von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung in einem Meldeportal. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Seit dem ersten Januar dürfen autonome Fahrzeuge in Deutschland unter gewissen Umständen mit bis zu 130 Kilometern pro Stunde fahren. Noch wurde allerdings kein Auto dafür zugelassen.
Sämtliche Händlervertragsverhandlungen stocken momentan, weil die Beteiligten auf den Text der am 1. Juni 2022 in Kraft tretenden neuen Gruppenfreistellungsverordnung und die Leitlinien warten.
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Version: 0.7.3.0 vom 03.01.2023