Im Bundestag wird derzeit über das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beraten. Durch eine jetzt vorgelegte Formulierungshilfe sollen folgende Maßnahmen angepasst werden.
Die Bundesregierung hat am 19. Juni 2024 Änderungen zu dem Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Im Arbeitsrecht soll zukünftig der Abschluss von Arbeitsverträgen sowie Arbeitnehmerüberlassungsverträgen in Textform ausr ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Die Pläne der EU zum Bürokratieabbau stoßen im Kfz-Gewerbe auf Zustimmung. Denn die Belastungen für die Betriebe durch die aktuellen Auflagen sind extrem, kritisiert Präsident Michael Ziegler vom Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg.
Ein Gesetzespaket der Bundesregierung soll die deutsche Wirtschaft um über 900 Millionen Euro entlasten. Der ZDK hält die geplanten Maßnahmen für unzureichend.
Der ZDK hat einen Katalog zum Bürokratieabbau veröffentlicht. Mit seinem Sofortprogramm weist er auf Maßnahmen hin, die mit geringem Aufwand in kurzer Zeit enorme Entlastungen für die Betriebe bringen würden.
Arbeitsverträge und wesentliche Bedingungen sollen künftig digital vereinbart werden können, das Schriftformerfordernis fallen. Die Startup-Szene jubelt.
Im Jahr 2024 steigt die CO2-Bepreisung, die Mautpflicht wird aufTransporter über 3,5 Tonnen erweitert und Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner werden obligatorisch. Das müssen Flottenbetreiber beachten.
Das Jahr 2024 wartet mit einer Vielzahl von Änderungen und Neuerungen – etliches wird dabei kostspieliger. Hier eine Übersicht.
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Version: 0.7.5.0 vom 03.03.2025