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Es ist inzwischen geübte Praxis, Fahrzeugfotos mit künstlicher Intelligenz zu erstellen oder zu bearbeiten. Aber Achtung: Ab August 2026 unterliegen diese Bilder laut EU AI Act der Kennzeichnungspflicht und sind urheberrechtlich nicht schützbar.(Bild:  Pixelconcept)

EU AI Act: Autohändler müssen KI-Nutzung bis August 2026 überprüfen

Quellewww.kfz-betrieb.vogel.de AutorSilvia Lulei Datum31.03.2026 RubrikenArbeitswelt

Der EU AI Act tritt im August vollständig in Kraft und stellt den deutschen Automobilhandel vor Herausforderungen. Viele Händler nutzen KI-Tools – oft ohne es zu wissen. Allerdings liegt die Verantwortung beim Anwender. Es drohen Millionenstrafen.

Der Countdown läuft: In weniger als zwei Jahren müssen deutsche Autohändler, Makler, Leasinggesellschaften und Online-Marktplätze ihre Nutzung künstlicher Intelligenz auf den Prüfstand stellen. Das niederländische Technologieunternehmen Imagin ... ganzen Artikel auf www.kfz-betrieb.vogel.de lesen

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