Bis zum 1. Januar 2024 verlangt der Gesetzgeber von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung in einem Meldeportal. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) hat die für Unternehmen verpflichtende Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) vor dem Hintergrund der Geldwäscheprävention kritisiert. "Diese neue Form der Bel ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Im Bundestag wird derzeit über das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beraten. Durch eine jetzt vorgelegte Formulierungshilfe sollen folgende Maßnahmen angepasst werden.
Der ZDK hat einen Katalog zum Bürokratieabbau veröffentlicht. Mit seinem Sofortprogramm weist er auf Maßnahmen hin, die mit geringem Aufwand in kurzer Zeit enorme Entlastungen für die Betriebe bringen würden.
Im Jahr 2024 steigt die CO2-Bepreisung, die Mautpflicht wird aufTransporter über 3,5 Tonnen erweitert und Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner werden obligatorisch. Das müssen Flottenbetreiber beachten.
Das Jahr 2024 wartet mit einer Vielzahl von Änderungen und Neuerungen – etliches wird dabei kostspieliger. Hier eine Übersicht.
Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich alle Meldepflichtigen als Güterhändler beim Verdachtsmeldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registriert haben – oder wird der Zeitpunkt doch verschoben?
Seit dem ersten Januar dürfen autonome Fahrzeuge in Deutschland unter gewissen Umständen mit bis zu 130 Kilometern pro Stunde fahren. Noch wurde allerdings kein Auto dafür zugelassen.
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Version: 0.7.5.0 vom 03.03.2025