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Kartellrecht: Kfz-GVO um fünf Jahre verlängert

Quellewww.autoservicepraxis.de AutorDoris Plate Datum18.04.2023 RubrikenHandel

Auch freie Werkstätten haben ein Recht auf Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten. Das ist einer der wesentlichen Punkte in der neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor.

Die Europäische Kommission hat am Montag bekannt gegeben, dass sie die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) um fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028, verlängert. "Die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfa ... ganzen Artikel auf www.autoservicepraxis.de lesen

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