Momentan bekommen mehrere Autohäuser Post von einer Kanzlei. Es geht um eine angebliche Weiterleitung von IP-Adressen an Google, was durch die Nutzung von Google-Schriften auf Websites möglich wird.
Bezüglich der Schadenersatzaufforderung gilt: Ruhe bewahren und Sachlage klären! Im Rahmen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist verankert, dass IP-Adressen nicht ohne Zustimmung des Besitzers an andere Unternehmen, wie beispielsweise Google, ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.
An der Einführung der Fahrzeuganzeigen auf dem deutschen Markt arbeitet die Internet-Suchmaschine seit einigen Jahren. Bisher befand sich der Service in einer geschlossenen Testphase. Nun können alle Händler teilnehmen.
Während sich die Durchsetzung der DSGVO in Europa deutlich verschärft, stehen Europas Datenschutzregeln vor der nächsten Bewährungsprobe – diesmal durch KI.
Die Google-Fahrzeuganzeigen stehen in den Startlöchern. Johannes Graßmann und Marcel Strelow von Google Deutschland haben uns erste Details zum neuen Vertriebskanal verraten.
US-Software-Riese Google setzt sich zunehmend im Auto fest. Nun kündigt der Konzern einen Ausbau seines Automotive-Betriebssystems an.
Google hat eine neue Version seines Auto-Betriebssystems Android Automotive angekündigt. Mit diesem will der Konzern über das Infotainment-System hinausgehen.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025