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Google-Schriften auf Websites: Abzocke von Autohäusern

Quellewww.autohaus.de AutorThomas Maier Datum17.10.2022 RubrikenDatenschutz

Momentan bekommen mehrere Autohäuser Post von einer Kanzlei. Es geht um eine angebliche Weiterleitung von IP-Adressen an Google, was durch die Nutzung von Google-Schriften auf Websites möglich wird.

Bezüglich der Schadenersatzaufforderung gilt: Ruhe bewahren und Sachlage klären! Im Rahmen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist verankert, dass IP-Adressen nicht ohne Zustimmung des Besitzers an andere Unternehmen, wie beispielsweise Google, ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen

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