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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) : Kfz-Betriebe müssen ihre Internetseiten anpassen

Quellewww.kfz-betrieb.vogel.de AutorDoris S. Pfaff Datum19.03.2025 RubrikenDigitale Gesellschaft

Ab 28. Juni 2025 müssen Internetauftritte und digitale Angebote von Kfz-Betrieben so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind.

Kfz-Betriebe aufgepasst: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es betrifft Betriebe mit digitalen Angeboten, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro h ... ganzen Artikel auf www.kfz-betrieb.vogel.de lesen

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