Weil eine Kundin über private Social-Media-Kanäle kontaktiert wurde, muss die Firma die Namen der betroffenen Mitarbeiter nennen.
Die Nutzung von Kundendaten auf privaten Endgeräten von Mitarbeitern ist unzulässig. Das entschied das Landgericht Baden-Baden in einem Urteil vom 24. August 2023 und verlangte von dem Unternehmen, der betroffenen Kundin die Namen der Mitarbeiter z ... ganzen Artikel auf www.golem.de lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.
Während sich die Durchsetzung der DSGVO in Europa deutlich verschärft, stehen Europas Datenschutzregeln vor der nächsten Bewährungsprobe – diesmal durch KI.
Elektroautos erheben zahlreiche Daten. Der Thüringer Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer spricht von "rollenden Computern". Und blickt mit Sorge besonders auf ein Herstellerland.
Genervt von der Verpflichtung zu einer Datenschutzerklärung hat ein britischer Unternehmer einen Test dazu gemacht, wie viele Menschen diese überhaupt lesen. Spoiler: Viele waren es nicht.
Hören Sie die wichtigsten Regeln und die aktuelle Rechtsprechung zu Datenschutz und Datensicherheit im kompakten Online-Seminar der AUTOHAUS akademie am 31.1.2023!
Wenn personenbezogene Daten verloren gehen oder von einem Hacker erbeutet werden, liegt eine Datenpanne nach der Datenschutzgrundverordnung vor. Unternehmen müssen dann handeln.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025