Nach Ansicht der Datenschutzkonferenz sind viele Cookie-Banner weiterhin unzulässig. Die Ablehnung von Cookies müsse genauso einfach wie die Zustimmung sein.
Internetnutzern darf die Ablehnung von Cookies nicht durch unnötige Klicks erschwert werden. Das geht aus einer neuen Orientierungshilfe hervor, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nach Inkrafttrete ... ganzen Artikel auf www.golem.de lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.
Während sich die Durchsetzung der DSGVO in Europa deutlich verschärft, stehen Europas Datenschutzregeln vor der nächsten Bewährungsprobe – diesmal durch KI.
Videokonferenzen für Privatleute, Unternehmen oder Behörden: Das geht auch ganz ohne US-Dienste wie Microsoft. Wir stellen europäische Dienste und Ansätze vor.
Elektroautos erheben zahlreiche Daten. Der Thüringer Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer spricht von "rollenden Computern". Und blickt mit Sorge besonders auf ein Herstellerland.
Der unerlaubte Einsatz von generativen KI-Tools kann Unternehmen erheblichen Risiken aussetzen. Das können Sie dagegen tun.
Die Schaltfläche "Alle akzeptieren" ist oft der Standard bei Cookie-Bannern. Ein Verwaltungsgericht hat entschieden, auch die gegenteilige Offerte ist nötig.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025