Autohäuser und Werkstätten können sich künftig Prämien für Elektroauto-Eigenzulassungen sichern. Möglich macht dies eine Kooperation zwischen dem Deutschen Kfz-Gewerbe und dem Start-up ZusammenStromen.
Wer mit einem batterieelektrischen Auto (BEV) dazu beiträgt, die Emissionen durch Treibhausgase (THG) zu minimieren, kann sich dafür ab dem kommenden Jahr mit einer Vergütung belohnen lassen. Um diese auch für Autohäuser und Werkstätten zugäng ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Online-Portal für den Erhalt von Vergütungen aus der THG-Minderungsquote mit einer Branchenlösung für Autohäuser und Kfz-Betriebe in Kooperation mit dem ZDK
Bei Neuwagen mit Benzinmotor gab es hingegen einen deutlichen Rückgang.
Eine neue Börse soll Autohausbesitzer und Käufer zusammenbringen. Das Kfz-Gewerbe Schleswig-Holstein hat die bundesweite Plattform speziell auf Kfz-Unternehmer zugeschnitten.
Die neue staatliche Kaufprämie für Elektroautos zeigt Wirkung: Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle HUK-E-Barometer, das eine deutlich steigende Umstiegsbereitschaft und wachsende Nachfrage im E-Automarkt belegt.
Batterieelektrische Autos kommen in der EU bis April 2026 auf 19,7 Prozent Marktanteil. Der Anteil von Benzinern und Diesel fällt auf 30 Prozent.
Käufer von E-Autos erwarten von Autohausmitarbeitern Hilfe beim Antrag zur Förderung. Wie das geht, zeigt ein BAFA-Webinar.
Die THG-Prämien für Stromer sind angehoben worden. Kfz-Betriebe können ab sofort Garantieprämien von bis zu 380 Euro pro Fahrzeug bekommen. Für N1-Fahrzeuge gibt es sogar 570 Euro.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025