Autohäuser und Werkstätten können sich künftig Prämien für Elektroauto-Eigenzulassungen sichern. Möglich macht dies eine Kooperation zwischen dem Deutschen Kfz-Gewerbe und dem Start-up ZusammenStromen.
Wer mit einem batterieelektrischen Auto (BEV) dazu beiträgt, die Emissionen durch Treibhausgase (THG) zu minimieren, kann sich dafür ab dem kommenden Jahr mit einer Vergütung belohnen lassen. Um diese auch für Autohäuser und Werkstätten zugäng ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Online-Portal für den Erhalt von Vergütungen aus der THG-Minderungsquote mit einer Branchenlösung für Autohäuser und Kfz-Betriebe in Kooperation mit dem ZDK
Ab 2026 kommen deutlich mehr junge Leasing- und Flottenrückläufer auf den Markt. Doch Zweifel an Restwerten, Batterien und Reparaturkosten bremsen die Nachfrage.
Mit einem E‑Auto‑Reifegrad von 61/100 belegt Deutschland den zwölften Platz unter den am stärksten ausgebauten Märkten Europas. Besonders die Ladeinfrastruktur bleibt eine Herausforderung.
Eine Prämie für gebrauchte Stromer braucht es aktuell nicht mehr: Gebrauchte E-Autos, vor allem günstige, sind so gefragt wie nie zuvor. Vor diesem Hintergrund rückt der ZDK aktuell von seiner Forderung ab.
Der Data Act gilt seit September 2025 und regelt den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten neu. Weil die Verordnung auch Fahrzeuge betrifft, ist sie für Autohäuser und Werkstätten relevant. Der ZDK hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Stetig steigende Kosten und überbordende Hersteller-Standards: Die Rendite im Automobilhandel steht massiv unter Druck. Die größten Treiber und mögliche Wege aus der Renditekrise waren Themen einer Podiumsdiskussion auf dem Branchenkongress.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland kommt weiter voran. Auffällig ist, dass die durchschnittliche Leistung pro Ladepunkt ansteigt.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025