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VERBRAUCHERSCHÜTZER: Vorsicht bei Vertragsabschluss am Tablet

Quellewww.golem.de AutorIngo Pakalski Datum22.08.2021 RubrikenDatenschutz | Digitale Gesellschaft

Verbraucherschützer fordern ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, wenn am Tablet Verträge unterzeichnet werden.

Verbraucherschützer raten zu besonderer Vorsicht, wenn im stationären Handel Verträge durch eine Unterschrift auf einem Tablet geschlossen werden sollen. "Eigentlich könnte ich auch hier den Vertrag lesen und zurückscrollen. Das tut aber keiner, ... ganzen Artikel auf www.golem.de lesen

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