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Beim Recht auf Reparatur gilt für den Autohandel der Spruch „Mitgehangen, mitgefangen“.(Bild: ©  dewi - adobe.stock.com / KI-generiert)

So wirkt sich das Recht auf Reparatur auf den Autohandel aus: Ein Auto ist (eigentlich) kein Wegwerfartikel

Quellewww.kfz-betrieb.vogel.de AutorJoachim Otting Datum14.07.2026 RubrikenDigitale Gesellschaft

Brüssel zielte mit dem Recht auf Reparatur auf die Hersteller. Sie sollten durch langlebige Konstruktionen dazu beitragen, Müllberge an Wegwerfartikeln zu reduzieren. Doch eine Verkettung rechtlicher Umstände macht den Autohandel zum Betroffenen.

Der in Brüssel überdeutlich betonte Verbraucherschutz lässt grüßen: Zum 1. August 2026 wird das BGB im kaufrechtlichen Teil abermals geändert – ausgelöst durch die Richtlinie zur Förderung der Reparatur 2024/1799. Als unmittelbare Folge wur ... ganzen Artikel auf www.kfz-betrieb.vogel.de lesen

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