Ab sofort können auch Kfz-Unternehmen für ihre Kunden aktiv werden, damit diese für ihre Erlektroautos eine Vergütung im Rahmen der THG-Minderungsquote erhalten. Dafür haben ZDK und ZusammenStromen eine einfache Vermittlungsstrategie aufgesetzt.
Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) und die ZusammenStromen GmbH (geld-für-eAuto.de) haben wie angekündigt ihre Branchenlösung für die THG-Minderungsquote erweitert. Ab sofort können Autohäuser auch für Kunden aktiv werden, damit diese für ihre ba ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Online-Portal für den Erhalt von Vergütungen aus der THG-Minderungsquote mit einer Branchenlösung für Autohäuser und Kfz-Betriebe in Kooperation mit dem ZDK
Mit einem E‑Auto‑Reifegrad von 61/100 belegt Deutschland den zwölften Platz unter den am stärksten ausgebauten Märkten Europas. Besonders die Ladeinfrastruktur bleibt eine Herausforderung.
Eine Prämie für gebrauchte Stromer braucht es aktuell nicht mehr: Gebrauchte E-Autos, vor allem günstige, sind so gefragt wie nie zuvor. Vor diesem Hintergrund rückt der ZDK aktuell von seiner Forderung ab.
Leasingaktionen aus dem "Financing Store" werden künftig direkt auf den Plattformen Mobile.de und Null-leasing.com ausgespielt. Die manuelle Pflege von Inseraten entfällt.
Volkswagen will laut einem Medienbericht die Entwicklungspartnerschaft für autonomes Fahren mit dem Zulieferer Bosch beenden.
Der Data Act gilt seit September 2025 und regelt den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten neu. Weil die Verordnung auch Fahrzeuge betrifft, ist sie für Autohäuser und Werkstätten relevant. Der ZDK hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland kommt weiter voran. Auffällig ist, dass die durchschnittliche Leistung pro Ladepunkt ansteigt.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025