Autohäuser und Werkstätten können sich künftig Prämien für Elektroauto-Eigenzulassungen sichern. Möglich macht dies eine Kooperation zwischen dem Deutschen Kfz-Gewerbe und dem Start-up ZusammenStromen.
Wer mit einem batterieelektrischen Auto (BEV) dazu beiträgt, die Emissionen durch Treibhausgase (THG) zu minimieren, kann sich dafür ab dem kommenden Jahr mit einer Vergütung belohnen lassen. Um diese auch für Autohäuser und Werkstätten zugäng ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Online-Portal für den Erhalt von Vergütungen aus der THG-Minderungsquote mit einer Branchenlösung für Autohäuser und Kfz-Betriebe in Kooperation mit dem ZDK
Trotz steigender E-Auto-Zahlen bleiben Ladesäulen oft frei. Der Branchenverband BDEW fordert stärkere Impulse bei der Nachfrage und verlässliche Steuervorteile.
Batterieelektrische Lkw kommen bei ihren bisherigen Nutzern gut an. Obwohl es durchaus praktische Probleme gibt, rechnen sie mehrheitlich mit einem schnellen Hochlauf der Technik.
E-Autos gelten als teuer. Eine staatliche Förderung soll auch Menschen mit wenig Geld einen Kauf ermöglichen – offenbar mit Erfolg. Eine Förderung auch für Gebrauchtwagen könnte weiteren Gruppen den Zugang zu E-Autos erleichtern.
Ab 2026 kommen deutlich mehr junge Leasing- und Flottenrückläufer auf den Markt. Doch Zweifel an Restwerten, Batterien und Reparaturkosten bremsen die Nachfrage.
Mit einem E‑Auto‑Reifegrad von 61/100 belegt Deutschland den zwölften Platz unter den am stärksten ausgebauten Märkten Europas. Besonders die Ladeinfrastruktur bleibt eine Herausforderung.
Eine Prämie für gebrauchte Stromer braucht es aktuell nicht mehr: Gebrauchte E-Autos, vor allem günstige, sind so gefragt wie nie zuvor. Vor diesem Hintergrund rückt der ZDK aktuell von seiner Forderung ab.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025