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EUGH: Als Mail getarnte Werbung ist nur unter Bedingungen rechtens

Quellewww.golem.de AutorMoritz Tremmel Datum25.11.2021 RubrikenMarketing / Werbung

Ein Stromanbieter hat in Mailpostfächern Werbung geschaltet, die E-Mails zum Verwechseln ähnlich sah. Nun hat sich der EuGH damit beschäftigt.

Als E-Mails getarnte, unerbetene Werbenachrichten im Postfach können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht verstoßen. Durch die Verwechslungsgefahr mit richtigen E-Mails könnten Menschen gegen ihren Willen auf Werb ... ganzen Artikel auf www.golem.de lesen

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