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BGH entscheidet: Bitte um Bewertung direkt nach Online-Kauf ist unzulässig | t3n – digital pioneers

Quellet3n.de AutorJörn Brien Datum17.09.2018 RubrikenMarketing / Werbung

Der BGH hat Onlinehändlern das Versenden von Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail untersagt. Die Bitte um eine positive Bewertung darf nur mit Erlaubnis des Käufers erfolgen.

Onlinehändlern, die ihre Kunden per E-Mail, in der die Rechnung verschickt wird, um eine Bewertung bitten, müssen in Zukunft mit Abmahnungen rechnen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Befragungen zur Zufriedenheit der Kunden au ... ganzen Artikel auf t3n.de lesen

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