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BGH-Urteil: Yelp muss sein Bewertungssystem nicht ändern

Quellet3n.de Datum14.01.2020 RubrikenMarketing / Werbung

Viele Menschen beurteilen im Internet Geschäfte und Einrichtungen – vom Fitnessstudio bis zum Restaurant. Beim Portal Yelp fließen aber nur ausgewählte Bewertungen in die Gesamtnote ein. Ist das zulässig? Ja, entschied jetzt der BGH. 

Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnesss ... ganzen Artikel auf t3n.de lesen

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