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Fake-Bewertungen sind rechtswidrig und Plattformen können dagegen vorgehen

Quellet3n.de AutorTobias Weidemann Datum14.11.2019 RubrikenHandel

Das Landgericht München hat jetzt geurteilt, dass Onlinehändler und Betreiber von Bewertungsportalen gegen Fake-Bewertungen vorgehen können. Die vermittelnden Marketing-Firmen machen sich gegebenenfalls mitschuldig.

Der Handel mit fiktiven Bewertungen floriert – und wer danach als Hersteller eines Produkts oder Betreiber eines Restaurants oder Hotels Ausschau hält, kann für einstellige Eurobeträge positive Rezensionen für alle gäng ... ganzen Artikel auf t3n.de lesen

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