Wo darf ich den E-Tretroller überhaupt parken? Muss ich einen Helm tragen? Und kann ich jemanden mitnehmen? Hier sind die Antworten von A bis Z auf einige wichtige Fragen.
Für E-Tretroller gelten die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder. So steht es in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Also darf man sie grundsätzlich auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abstellen - wenn dadurch Fußgänger ni ... ganzen Artikel auf www.automobilwoche.de lesen
Batterieelektrische Lkw kommen bei ihren bisherigen Nutzern gut an. Obwohl es durchaus praktische Probleme gibt, rechnen sie mehrheitlich mit einem schnellen Hochlauf der Technik.
Mit einem E‑Auto‑Reifegrad von 61/100 belegt Deutschland den zwölften Platz unter den am stärksten ausgebauten Märkten Europas. Besonders die Ladeinfrastruktur bleibt eine Herausforderung.
Eine Prämie für gebrauchte Stromer braucht es aktuell nicht mehr: Gebrauchte E-Autos, vor allem günstige, sind so gefragt wie nie zuvor. Vor diesem Hintergrund rückt der ZDK aktuell von seiner Forderung ab.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland kommt weiter voran. Auffällig ist, dass die durchschnittliche Leistung pro Ladepunkt ansteigt.
Das Interesse am E-Auto steigt laut DAT, doch viele Pkw-Halter bleiben skeptisch. Vor allem Sorgen um Kosten, Batterie, Reichweite und Wiederverkaufswert bremsen die Wechselbereitschaft.
Bei Neuwagen mit Benzinmotor gab es hingegen einen deutlichen Rückgang.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025