Wo darf ich den E-Tretroller überhaupt parken? Muss ich einen Helm tragen? Und kann ich jemanden mitnehmen? Hier sind die Antworten von A bis Z auf einige wichtige Fragen.
Für E-Tretroller gelten die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder. So steht es in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Also darf man sie grundsätzlich auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abstellen - wenn dadurch Fußgänger ni ... ganzen Artikel auf www.automobilwoche.de lesen
Der Markt für Normallladen ist in Deutschland stark zersplittert. Bei den Schnellladern sieht es anders aus.
Förder-Stopps in China und den USA lassen den globalen E-Automarkt leicht schrumpfen. In Europa geht es aber weiter aufwärts.
Kunden und der Autohandel warten auf die Veröffentlichung der Förderkriterien zur neuen Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Sorgen, dass das aktuelle EU-Maßnahmenpaket die E-Förderung gefährden könnte, gelten jedoch als unbegründet.
Knapp vier Prozent der deutschen Pkw-Bestands fahren mittlerweile rein elektrisch. Die absolute BEV-Zahl hat einen Meilenstein erreicht.
Der Bestand an E-Autos wächst und mit ihm der Lademarkt. Es wird mehr Strom verbraucht und die Nutzerzahlen steigen.
Künstlicher Verbrennerlärm für E-Autos per Lautsprecher steht vor der Zulassung. Er lässt sich aber abschalten.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025