Wo darf ich den E-Tretroller überhaupt parken? Muss ich einen Helm tragen? Und kann ich jemanden mitnehmen? Hier sind die Antworten von A bis Z auf einige wichtige Fragen.
Für E-Tretroller gelten die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder. So steht es in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Also darf man sie grundsätzlich auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abstellen - wenn dadurch Fußgänger ni ... ganzen Artikel auf www.automobilwoche.de lesen
Der Markt für Normallladen ist in Deutschland stark zersplittert. Bei den Schnellladern sieht es anders aus.
Längst nicht mehr jeder elektrifizierte Tretroller gehört zu einer öffentlichen Flotte. Die Haushalte ziehen weiter kräftig nach und kaufen eifrig E-Scooter.
Förder-Stopps in China und den USA lassen den globalen E-Automarkt leicht schrumpfen. In Europa geht es aber weiter aufwärts.
Kunden und der Autohandel warten auf die Veröffentlichung der Förderkriterien zur neuen Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Sorgen, dass das aktuelle EU-Maßnahmenpaket die E-Förderung gefährden könnte, gelten jedoch als unbegründet.
Knapp vier Prozent der deutschen Pkw-Bestands fahren mittlerweile rein elektrisch. Die absolute BEV-Zahl hat einen Meilenstein erreicht.
Der Bestand an E-Autos wächst und mit ihm der Lademarkt. Es wird mehr Strom verbraucht und die Nutzerzahlen steigen.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025