Wo darf ich den E-Tretroller überhaupt parken? Muss ich einen Helm tragen? Und kann ich jemanden mitnehmen? Hier sind die Antworten von A bis Z auf einige wichtige Fragen.
Für E-Tretroller gelten die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder. So steht es in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Also darf man sie grundsätzlich auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abstellen - wenn dadurch Fußgänger ni ... ganzen Artikel auf www.automobilwoche.de lesen
Trotz steigender E-Auto-Zahlen bleiben Ladesäulen oft frei. Der Branchenverband BDEW fordert stärkere Impulse bei der Nachfrage und verlässliche Steuervorteile.
Batterieelektrische Lkw kommen bei ihren bisherigen Nutzern gut an. Obwohl es durchaus praktische Probleme gibt, rechnen sie mehrheitlich mit einem schnellen Hochlauf der Technik.
E-Autos gelten als teuer. Eine staatliche Förderung soll auch Menschen mit wenig Geld einen Kauf ermöglichen – offenbar mit Erfolg. Eine Förderung auch für Gebrauchtwagen könnte weiteren Gruppen den Zugang zu E-Autos erleichtern.
Mit einem E‑Auto‑Reifegrad von 61/100 belegt Deutschland den zwölften Platz unter den am stärksten ausgebauten Märkten Europas. Besonders die Ladeinfrastruktur bleibt eine Herausforderung.
Eine Prämie für gebrauchte Stromer braucht es aktuell nicht mehr: Gebrauchte E-Autos, vor allem günstige, sind so gefragt wie nie zuvor. Vor diesem Hintergrund rückt der ZDK aktuell von seiner Forderung ab.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland kommt weiter voran. Auffällig ist, dass die durchschnittliche Leistung pro Ladepunkt ansteigt.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025