Wo darf ich den E-Tretroller überhaupt parken? Muss ich einen Helm tragen? Und kann ich jemanden mitnehmen? Hier sind die Antworten von A bis Z auf einige wichtige Fragen.
Für E-Tretroller gelten die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder. So steht es in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Also darf man sie grundsätzlich auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abstellen - wenn dadurch Fußgänger ni ... ganzen Artikel auf www.automobilwoche.de lesen
Die neue staatliche Kaufprämie für Elektroautos zeigt Wirkung: Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle HUK-E-Barometer, das eine deutlich steigende Umstiegsbereitschaft und wachsende Nachfrage im E-Automarkt belegt.
Batterieelektrische Autos kommen in der EU bis April 2026 auf 19,7 Prozent Marktanteil. Der Anteil von Benzinern und Diesel fällt auf 30 Prozent.
Käufer von E-Autos erwarten von Autohausmitarbeitern Hilfe beim Antrag zur Förderung. Wie das geht, zeigt ein BAFA-Webinar.
Deutschlands Autobauer sind beim Thema Elektromobilität längst nicht abgehängt. Führend bei der Innovationsstärke bleiben aber Chinesen.
Citroën kündigt ein neues Elektroauto im Geist des legendären 2CV an. Details sollen auf dem Pariser Autosalon im Oktober 2026 folgen.
Stellantis will ab 2028 ein „erschwingliches“ Elektroauto in Italien produzieren, um den Markt für kleine E-Autos im Einstiegssegment für sich zu beleben.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025