Wo darf ich den E-Tretroller überhaupt parken? Muss ich einen Helm tragen? Und kann ich jemanden mitnehmen? Hier sind die Antworten von A bis Z auf einige wichtige Fragen.
Für E-Tretroller gelten die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder. So steht es in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Also darf man sie grundsätzlich auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abstellen - wenn dadurch Fußgänger ni ... ganzen Artikel auf www.automobilwoche.de lesen
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland kommt weiter voran. Auffällig ist, dass die durchschnittliche Leistung pro Ladepunkt ansteigt.
Das Interesse am E-Auto steigt laut DAT, doch viele Pkw-Halter bleiben skeptisch. Vor allem Sorgen um Kosten, Batterie, Reichweite und Wiederverkaufswert bremsen die Wechselbereitschaft.
Bei Neuwagen mit Benzinmotor gab es hingegen einen deutlichen Rückgang.
Die neue staatliche Kaufprämie für Elektroautos zeigt Wirkung: Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle HUK-E-Barometer, das eine deutlich steigende Umstiegsbereitschaft und wachsende Nachfrage im E-Automarkt belegt.
Batterieelektrische Autos kommen in der EU bis April 2026 auf 19,7 Prozent Marktanteil. Der Anteil von Benzinern und Diesel fällt auf 30 Prozent.
Käufer von E-Autos erwarten von Autohausmitarbeitern Hilfe beim Antrag zur Förderung. Wie das geht, zeigt ein BAFA-Webinar.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025