Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf schränkt die gängige Praxis bei der Nachweisführung für Werbe-E-Mails stark ein. Demnach reichte es in der konkreten Auseinandersetzung nicht, im Streitfall lediglich IP-Adressen, Zeitstempel und E-M ... ganzen Artikel auf www.heise.de lesen
Während sich die Durchsetzung der DSGVO in Europa deutlich verschärft, stehen Europas Datenschutzregeln vor der nächsten Bewährungsprobe – diesmal durch KI.
Elektroautos erheben zahlreiche Daten. Der Thüringer Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer spricht von "rollenden Computern". Und blickt mit Sorge besonders auf ein Herstellerland.
Ein Autohersteller testet nun das Schalten von Werbung in den Multimediasystemen seiner Autos. Bei den Fahrern kommt das nicht gut an.
In Kürze werden Marketing-Teams mit höheren Kosten für Werbung auf Facebook und Instagram konfrontiert. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die höheren Kosten kommen nur auf bestimmten Endgeräten zustande.
Der erste mit OpenAI Sora generierte Markenwerbespot ist da.
Genervt von der Verpflichtung zu einer Datenschutzerklärung hat ein britischer Unternehmer einen Test dazu gemacht, wie viele Menschen diese überhaupt lesen. Spoiler: Viele waren es nicht.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025