Die Bundesregierung verlangt eindeutige Preisangaben für das Ad-hoc-Laden von Elektroautos. Eine nächtliche Blockiergebühr hält sie für "lebensfremd".
Betreiber von öffentlichen Schnellladern müssen künftig den Strompreis für Ad-hoc-Laden direkt auf den Säulen angeben. Das geht aus einem Verordnungsentwurf (PDF) des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Ladesäulenrechts hervor. Die ... ganzen Artikel auf www.golem.de lesen
Die Bundesregierung legt einen neuen Fahrplan zu Ladesäulen vor. Das Ziel: E-Mobilität einfach, zuverlässig und bezahlbar machen.
Vom Zapfhahn zum Energie-Marktplatz – mit der Wende zur Elektromobilität muss sich auch die Tankstelle wandeln.
Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz wird rückgespeister Strom nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt. Das soll das E-Auto-Speicherpotenzial erschließen.
Mit 3.400 Einheiten landete BYD erneut vor MG in der Neuzulassungsstatistik. Im Oktober war aber nicht der hohe Eigenzulassungsanteil für den starken Zuwachs bei BYD verantwortlich. Der Marktanteil chinesischer Automarken insgesamt stieg.
Bei mobile.de muss für Inserate von E-Autos, die "mit Batterie-Zertifikat" eingetragen werden, nun auch tatsächlich das Zertifikat hochgeladen werden.
Es gibt mehrere Gründe dafür, dass bei den tatsächlich gezahlten Preisen nur noch eine kleine Lücke bleibt.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025