Die Bundesregierung verlangt eindeutige Preisangaben für das Ad-hoc-Laden von Elektroautos. Eine nächtliche Blockiergebühr hält sie für "lebensfremd".
Betreiber von öffentlichen Schnellladern müssen künftig den Strompreis für Ad-hoc-Laden direkt auf den Säulen angeben. Das geht aus einem Verordnungsentwurf (PDF) des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Ladesäulenrechts hervor. Die ... ganzen Artikel auf www.golem.de lesen
Der Markt für Normallladen ist in Deutschland stark zersplittert. Bei den Schnellladern sieht es anders aus.
Förder-Stopps in China und den USA lassen den globalen E-Automarkt leicht schrumpfen. In Europa geht es aber weiter aufwärts.
Kunden und der Autohandel warten auf die Veröffentlichung der Förderkriterien zur neuen Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Sorgen, dass das aktuelle EU-Maßnahmenpaket die E-Förderung gefährden könnte, gelten jedoch als unbegründet.
Knapp vier Prozent der deutschen Pkw-Bestands fahren mittlerweile rein elektrisch. Die absolute BEV-Zahl hat einen Meilenstein erreicht.
Der Bestand an E-Autos wächst und mit ihm der Lademarkt. Es wird mehr Strom verbraucht und die Nutzerzahlen steigen.
Künstlicher Verbrennerlärm für E-Autos per Lautsprecher steht vor der Zulassung. Er lässt sich aber abschalten.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025