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Reparatur- und Wartungsinformationen: Fahrzeughersteller dürfen damit Geld verdienen

Quellewww.autoservicepraxis.de Datum18.11.2022 RubrikenAutomobilbranche | Datenschutz

ADPA und GVA hatten gegen Peugeot und PSA wegen von den Autobauern erhobenen Zugangsgebühren für die Verwertung von Reparatur- und Wartungsinformationen geklagt. Der EuGH gab den Herstellern nun recht.

Fahrzeughersteller dürfen mit ihren erstellten Reparatur- und Wartungsinformationen in Europa Geld verdienen, urteilte der EuGH. Vorausgegangen war eine Klage der Verbände European Independent Automotive Data Publishers Association (ADPA) und Gesam ... ganzen Artikel auf www.autoservicepraxis.de lesen

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