ADPA und GVA hatten gegen Peugeot und PSA wegen von den Autobauern erhobenen Zugangsgebühren für die Verwertung von Reparatur- und Wartungsinformationen geklagt. Der EuGH gab den Herstellern nun recht.
Fahrzeughersteller dürfen mit ihren erstellten Reparatur- und Wartungsinformationen in Europa Geld verdienen, urteilte der EuGH. Vorausgegangen war eine Klage der Verbände European Independent Automotive Data Publishers Association (ADPA) und Gesam ... ganzen Artikel auf www.autoservicepraxis.de lesen
Moderne Autos erfassen ungeahnt viele Daten. Hersteller, Versicherer oder Leasingnehmer können sogar den Charakter des Wagenlenkers ziemlich genau ausleuchten. Und das könnte unangenehme Folgen haben.
Beim "EU-Parlament der Unternehmen" geht es um die Sorgen und Erwartungen rund um wirtschaftsrelevante Themen in Europa. Diese Möglichkeit nutzte am Dienstag auch ZDK-Vizepräsident Detlef Peter Grün.
Am Donnerstag hat das Europäische Parlament dem Data Act zugestimmt. Das Kfz-Gewerbe begrüßt grundsätzlich die Entscheidung, drängt aber auf eine sektorspezifische Regelung für die Automobilwirtschaft.
Ob Düngeverordnung oder die Regulierung des Finanzmarkts: Neue EU-Vorschriften stoßen bei den Unternehmen häufig auf Protest. Nicht so das geplante europäische Datengesetz, das Deutschlands größten Versicherer erfreut.
Die Ampelkoalition will eigentlich ein Treuhändermodell bei der Nutzung von Autodaten umsetzen. Doch ein Expertenkreis schlägt ein anderes Konzept vor.
Autohersteller erschweren unabhängigen Serviceanbietern immer häufiger den Zugang zu ihren Fahrzeugdaten. Doch damit dürfte künftig Schluss sein.
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