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SPRINGER-KLAGE ABGELEHNT: Adblocker verstoßen nicht gegen das Urheberrecht

Quellewww.golem.de AutorFriedhelm Greis Datum18.01.2022 RubrikenDatenschutz | Marketing / Werbung

Im juristischen Kampf gegen Adblocker hat der Axel-Springer-Verlag eine weitere Niederlage gegen den Adblock-Plus-Anbieter Eyeo erlitten.

Adblocker greifen nicht in unzulässiger Weise in die Darstellung von Internetseiten ein. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 14. Januar 2022 und wies damit eine Klage des Axel-Springer-Verlags gegen den Kölner Adblock-Plus-Anb ... ganzen Artikel auf www.golem.de lesen

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