Die E-Privacy-Verordnung verzögert sich weiter um ungewisse Zeit. Nun könnte die Bundesregierung eine eigene Regelung zum Nutzertracking forcieren.
Die Bundesregierung rechnet offenbar nicht mehr mit einer schnellen Einigung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zum Nutzertracking. Ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums soll auf der Datenschutzfachtagung (DAFTA) am Donnerstag in Bonn gesagt ... ganzen Artikel auf www.golem.de lesen
Obwohl es keine konkreten Vorgaben – und Strafen bei Nichterfüllung – gibt, ist die in der KI-Verordnung geforderte KI-Kompetenz alles andere als ein Papiertiger.
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Der unerlaubte Einsatz von generativen KI-Tools kann Unternehmen erheblichen Risiken aussetzen. Das können Sie dagegen tun.
Immer häufiger interagieren Menschen mit Chatbots wie ChatGPT. Dabei geben wir auch Daten und Fakten über uns preis, die die KI-Tools besser nicht wissen sollten. Welche Dinge ihr lieber geheim halten solltet.
Mit dem Inkrafttreten des EU AI-Act sind ab Februar 2025 auch Autohäuser und Werkstätten in der Europäischen Union verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) zu schulen.
Immer mehr LLMs lassen sich auch auf Rechnern ohne Cloud-Anbindung nutzen, so dass dabei der Datenschutz nicht auf der Strecke bleibt.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025