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Urteil: Touchscreen fällt unter das Handy-Verbot

Quellewww.autohaus.de Datum04.08.2020 RubrikenAutomobilbranche

Die vielen elektronischen Funktionen moderner Autos können den Fahrer zu stark vom Verkehr ablenken. Dass die Bedienung in solchen Fällen verboten ist, musste nun ein E-Autofahrer erkennen, der eine eigentlich triviale Einstellung vornehmen wollte.

Die Bedienung des Touchscreens im Auto kann gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Selbst das Einstellen des Scheibenwischers über den berührungsempfindlichen Bildschirm ist verboten, wenn dafür der Blick längere Zeit von der Straße abgew ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen

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