Urteil des Landgerichts München I
Tesla hat einem Gerichtsurteil zufolge den Mund bei der Werbung für seine Autos zu voll genommen. Das Landgericht München I verbot dem kalifornischen Unternehmen am Dienstag, mit dem Begriff „Autopilot“ für seine Fahrzeuge zu werben. Auch eini ... ganzen Artikel auf www.kfz-betrieb.vogel.de lesen
Tesla zeigt den Roadster II mit aktivem Ground Effect, die das Auto auf den Boden pressen, und Kaltgastriebwerken, mit denen es ein bisschen fliegen kann.
Im Pariser Verkehrschaos übernimmt Xpeng das Steuer. Eigentlich funktioniert das 2027 serienreife System gut. Der Chauffeur agiert nur manchmal zu vorsichtig.
VW prüft laut Insidern verschiedene Ausstiegsoptionen für Moia: Droht der deutschen Autoindustrie bei autonomer Mobilität nun der Anschluss?
Im Discounter-Geschäft muss die Ware schnell und günstig in den Filialen landen. Der Faktor Mensch ist da eine unsichere Komponente. Nun experimentiert Lidl mit der fahrerlosen Belieferung einer Filiale bei Kassel.
Von Zagreb in vier weitere Städte: Pony.ai und Uber wollen ihre Robotaxi-Flotte in Europa auf mehr als 2000 Fahrzeuge ausbauen.
Die steigende Nachfrage nach E-Autos wirkt sich auch auf das Tesla-Werk im brandenburgischen Grünheide aus. 1000 neue Mitarbeitende sind bereits eingestellt.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025