Urteil des Landgerichts München I
Tesla hat einem Gerichtsurteil zufolge den Mund bei der Werbung für seine Autos zu voll genommen. Das Landgericht München I verbot dem kalifornischen Unternehmen am Dienstag, mit dem Begriff „Autopilot“ für seine Fahrzeuge zu werben. Auch eini ... ganzen Artikel auf www.kfz-betrieb.vogel.de lesen
VW prüft laut Insidern verschiedene Ausstiegsoptionen für Moia: Droht der deutschen Autoindustrie bei autonomer Mobilität nun der Anschluss?
Im Discounter-Geschäft muss die Ware schnell und günstig in den Filialen landen. Der Faktor Mensch ist da eine unsichere Komponente. Nun experimentiert Lidl mit der fahrerlosen Belieferung einer Filiale bei Kassel.
Von Zagreb in vier weitere Städte: Pony.ai und Uber wollen ihre Robotaxi-Flotte in Europa auf mehr als 2000 Fahrzeuge ausbauen.
Die steigende Nachfrage nach E-Autos wirkt sich auch auf das Tesla-Werk im brandenburgischen Grünheide aus. 1000 neue Mitarbeitende sind bereits eingestellt.
Milliarden fließen in die Technik, doch die Kundschaft zögert: Für Level-5-Systeme klafft eine gewaltige Lücke zwischen den Produktionskosten und der Zahlungsbereitschaft der Käufer.
Die Mitglieder der Vereinten Nationen haben sich auf künftige Zulassungsregeln für autonome Autos geeinigt. Die Anforderungen an deren fahrerisches Können sind überschaubar.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025