Kriterien für Rankings müssen offengelegt werden
Online-Plattformen müssen Händlern gegenüber künftig transparenter agieren. Am 12. Juli 2020 tritt EU-weit die sogenannte Platform-to-business-Verordnung in Kraft. Sie soll gewerbliche Nutzer stärker vor der Marktmacht von Online-Vermittlungsdie ... ganzen Artikel auf www.kfz-betrieb.vogel.de lesen
Achtung Fernabsatz von Fahrzeugen: In den vergangenen Jahren haben sich einige Vorgaben geändert, die Händler beachten müssen. Eine aktualisierte Checkliste stellt der ZDK den Mitgliedern zur Verfügung.
Der US‑Techriese Amazon will in den britischen Fahrzeugmarkt einsteigen. Der Start von Amazon Autos soll laut einem Berichtn kurz bevorstehen – "nicht ob, sondern wann".
Kaufinteressenten sollen auf Mobile ihre Wunschfahrzeuge bei Händlern künftig schneller finden können. Die Plattform hat eine KI-Fahrzeugsuche eingeführt. Um Inserate hierfür zu optimieren, empfiehlt die Plattform die üblichen Hausaufgaben.
Deutschlands größter Online-Fahrzeugmarkt spielt mal wieder an der Preisschraube herum. Händler erhalten aktuell Angebote für Zweijahresverträge, die Plattform verspricht dadurch Planungssicherheit.
Autos komplett online kaufen: Vor einigen Jahren ging in der Branche so mancher von einem rasanten Wachstum dieses Vertriebskanals aus. Tatsächlich steckt der E-Commerce heute jedoch in der Krise. Das wird auf mittlere Sicht wohl aber nicht so bleiben.
Eine neue Verordnung schafft einen Rechtsrahmen zum Betrieb ferngelenkter Kfz auf öffentlichen Straßen. Es geht um Teleoperationen durch technische Aufseher.
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