Informationen des ZDK für Autohäuser und Kfz-Werkstätten
Inhalt der Internetseite: - Das Coronavirus und zu ergreifende Schutzmaßnahmen - Betriebsschließungen - Arbeitsrechtliche Fragestellungen - Entlastungsmaßnahmen und finanzielle Unterstützung - Steuerliche Entlastungen - Rechtliche Folgen vo ... ganzen Artikel auf www.kfzgewerbe.de lesen
Der Data Act gilt seit September 2025 und regelt den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten neu. Weil die Verordnung auch Fahrzeuge betrifft, ist sie für Autohäuser und Werkstätten relevant. Der ZDK hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Mit einer durchgängigen digitalen Prozesskette wollen ZDK, MyDigitalCar und BDK den Autohandel beschleunigen – von der Finanzierung bis zur Auszahlung, im Idealfall innerhalb eines Tages.
Achtung Fernabsatz von Fahrzeugen: In den vergangenen Jahren haben sich einige Vorgaben geändert, die Händler beachten müssen. Eine aktualisierte Checkliste stellt der ZDK den Mitgliedern zur Verfügung.
Neuzulassung, Um- und Abmeldung oder Wiederzulassung: Mit der ZDK-Onlinezulassung läuft der gesamte Vorgang digital – direkt im Autohaus, rechtskonform und bundesweit. Das Einsparpotenzial kann beträchtlich sein.
In einer gemeinsamen Studie bieten der ZDK, das Institut für Automobilwirtschaft und Steinaecker Consulting praxisnahe KI-Lösungen, die Autohäuser und Werkstätten zukunftsfest machen sollen.
Welche Chancen u. Herausforderungen bringt die Künstliche Intelligenz (KI) dem Kfz-Gewerbe? Damit beschäftigte sich eine Studie, an der sich der ZDK beteiligte. Gerade junge Kunden und auch die Führung in Kfz-Betrieben sind offen für die Technologie.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025