Wer in der Firma sein privates Elektroauto oder E-Bike mit Strom versorgt, muss das nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Schließlich will auch der Finanzminister ein bisschen die Elektromobilität fördern. Gilt nur nicht für die Elektro-Tretroller!
Gelegentlich hat der genervte Bürger das Gefühl: In diesem Land ist erst einmal alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist - eigentlich sollte es ja in einer Demokratie umgekehrt sein. So war es auch mit der Mikromobilität, den Tretrollern mit ... ganzen Artikel auf edison.handelsblatt.com lesen
E-Autos werden steuerlich länger gefördert. Nach dem Bundestag passiert eine Gesetzesänderung auch die Länderkammer.
Führende Ökonomen sehen in der geplanten Abkehr vom Verbrenner-Aus keinen Vorteil für Industrie und Arbeitsplätze. Sie warnen vor kurzfristigen Signalen an die Autohersteller.
Um mehr batterieelektrische Autos schneller auf die Straße zu bringen, wird die Steuerbefreiung länger als geplant fortgeführt. Das beschloss der Bundestag.
Die Bundesregierung legt einen neuen Fahrplan zu Ladesäulen vor. Das Ziel: E-Mobilität einfach, zuverlässig und bezahlbar machen.
Forscher warnen vor gebremstem Ausbau von Erneuerbaren Energien und plädieren für klare Technologiewahl statt offener Ansätze.
Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz wird rückgespeister Strom nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt. Das soll das E-Auto-Speicherpotenzial erschließen.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025