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E-Scooter: Laden am Arbeitsplatz zu versteuern | Edison

Quelleedison.handelsblatt.com AutorLothar Kuhn Datum05.08.2019 RubrikenMobilität

Wer in der Firma sein privates Elektroauto oder E-Bike mit Strom versorgt, muss das nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Schließlich will auch der Finanzminister ein bisschen die Elektromobilität fördern. Gilt nur nicht für die Elektro-Tretroller!

Gelegentlich hat der genervte Bürger das Gefühl: In diesem Land ist erst einmal alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist - eigentlich sollte es ja in einer Demokratie umgekehrt sein. So war es auch mit der Mikromobilität, den Tretrollern mit ... ganzen Artikel auf edison.handelsblatt.com lesen

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