Wer in der Firma sein privates Elektroauto oder E-Bike mit Strom versorgt, muss das nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Schließlich will auch der Finanzminister ein bisschen die Elektromobilität fördern. Gilt nur nicht für die Elektro-Tretroller!
Gelegentlich hat der genervte Bürger das Gefühl: In diesem Land ist erst einmal alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist - eigentlich sollte es ja in einer Demokratie umgekehrt sein. So war es auch mit der Mikromobilität, den Tretrollern mit ... ganzen Artikel auf edison.handelsblatt.com lesen
E-Autos gelten als teuer. Eine staatliche Förderung soll auch Menschen mit wenig Geld einen Kauf ermöglichen – offenbar mit Erfolg. Eine Förderung auch für Gebrauchtwagen könnte weiteren Gruppen den Zugang zu E-Autos erleichtern.
Mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer: Neue Fahrassistenzsysteme werden Pflicht. Sie senken deutlich die Zahl der Unfallschäden, so die Versicherer.
Die Mitglieder der Vereinten Nationen haben sich auf künftige Zulassungsregeln für autonome Autos geeinigt. Die Anforderungen an deren fahrerisches Können sind überschaubar.
Ab Montag, 18. Mai, können Käufer von E-Autos ihren Förderantrag stellen. Nach Informationen der Redaktion wird erneut das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig sein.
Der US-Bundesstaat legt neue Regeln für autonomes Fahren fest. Künftig können Behörden Sperrzonen für Robotaxis einrichten.
Der Straßenverkehr ist seit Jahren das Sorgenkind beim Klimaschutz. Der Bundestag hat jetzt schärfere Vorgaben für die Anbieter von Kraftstoffen beschlossen. Für die Opposition der falsche Weg.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025