Wer in der Firma sein privates Elektroauto oder E-Bike mit Strom versorgt, muss das nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Schließlich will auch der Finanzminister ein bisschen die Elektromobilität fördern. Gilt nur nicht für die Elektro-Tretroller!
Gelegentlich hat der genervte Bürger das Gefühl: In diesem Land ist erst einmal alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist - eigentlich sollte es ja in einer Demokratie umgekehrt sein. So war es auch mit der Mikromobilität, den Tretrollern mit ... ganzen Artikel auf edison.handelsblatt.com lesen
Connected Car Data gilt als Schlüssel für neue Aftersales-Modelle. Beim "VDIK-Frühstück" zeigte sich jedoch: Technik ist vorhanden, der Durchbruch hängt an Standards, Vertrauen und konkreten Anwendungen.
Kaum ist sie da, hagelt es Kritik und es gibt Forderungen zur Nachbesserung. Die neue E-Kaufprämie werde ihre Zielgruppe nicht erreichen; denn Käufer mit kleinerem Budget entscheiden sich für gebrauchte Autos. Für die gibt es aber keinen Zuschuss.
Eigentlich wollte Bundesumweltminister Carsten Schneider heute über die neue Kaufprämie für Elektroautos informieren. Die Pressekonferenz wurde jedoch verschoben. Laut AUTOHAUS-Informationen gibt es noch Klärungsbedarf.
E-Autos werden steuerlich länger gefördert. Nach dem Bundestag passiert eine Gesetzesänderung auch die Länderkammer.
Führende Ökonomen sehen in der geplanten Abkehr vom Verbrenner-Aus keinen Vorteil für Industrie und Arbeitsplätze. Sie warnen vor kurzfristigen Signalen an die Autohersteller.
Um mehr batterieelektrische Autos schneller auf die Straße zu bringen, wird die Steuerbefreiung länger als geplant fortgeführt. Das beschloss der Bundestag.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025