Wer in der Firma sein privates Elektroauto oder E-Bike mit Strom versorgt, muss das nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Schließlich will auch der Finanzminister ein bisschen die Elektromobilität fördern. Gilt nur nicht für die Elektro-Tretroller!
Gelegentlich hat der genervte Bürger das Gefühl: In diesem Land ist erst einmal alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist - eigentlich sollte es ja in einer Demokratie umgekehrt sein. So war es auch mit der Mikromobilität, den Tretrollern mit ... ganzen Artikel auf edison.handelsblatt.com lesen
Ab Montag, 18. Mai, können Käufer von E-Autos ihren Förderantrag stellen. Nach Informationen der Redaktion wird erneut das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig sein.
Der US-Bundesstaat legt neue Regeln für autonomes Fahren fest. Künftig können Behörden Sperrzonen für Robotaxis einrichten.
Der Straßenverkehr ist seit Jahren das Sorgenkind beim Klimaschutz. Der Bundestag hat jetzt schärfere Vorgaben für die Anbieter von Kraftstoffen beschlossen. Für die Opposition der falsche Weg.
Das "Navi" im Auto soll nicht nur die schnellste Route zum Zielort berechnen, sondern auch vor Nebel oder Staus warnen. Ein neues Gesetz soll dafür sorgen, dass das besser als bisher klappt.
Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments unterstützen sektorale Ausnahmen im AI Act. Der TÜV‑Verband kritisiert den Vorschlag scharf und warnt vor einem Verlust an Sicherheit, einheitlichen Standards und Wettbewerbsfähigkeit.
Kunden und der Autohandel warten auf die Veröffentlichung der Förderkriterien zur neuen Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Sorgen, dass das aktuelle EU-Maßnahmenpaket die E-Förderung gefährden könnte, gelten jedoch als unbegründet.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025