Wer in der Firma sein privates Elektroauto oder E-Bike mit Strom versorgt, muss das nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Schließlich will auch der Finanzminister ein bisschen die Elektromobilität fördern. Gilt nur nicht für die Elektro-Tretroller!
Gelegentlich hat der genervte Bürger das Gefühl: In diesem Land ist erst einmal alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist - eigentlich sollte es ja in einer Demokratie umgekehrt sein. So war es auch mit der Mikromobilität, den Tretrollern mit ... ganzen Artikel auf edison.handelsblatt.com lesen
Die Bundesregierung legt einen neuen Fahrplan zu Ladesäulen vor. Das Ziel: E-Mobilität einfach, zuverlässig und bezahlbar machen.
Forscher warnen vor gebremstem Ausbau von Erneuerbaren Energien und plädieren für klare Technologiewahl statt offener Ansätze.
Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz wird rückgespeister Strom nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt. Das soll das E-Auto-Speicherpotenzial erschließen.
Der Bundesverkehrsminister will mehr Tempo beim Ausbau zur Ladeinfrastruktur geben. Bis 2030 soll das Ladeangebot deutlich größer und effizienter sein. Die Reaktionen der Branchenverbände fallen gemischt aus.
Wer ein günstiges E-Auto kauft, soll künftig einen Zuschuss erhalten. Das fordern SPD-Fachpolitiker. So wollen sie auch Geringverdienende zum Umstieg motivieren.
Die Bundesregierung will künftig einkommensabhängig fördern statt pauschal subventionieren. Das neue Modell könnte E-Mobilität sozial gerechter, marktnäher und industriepolitisch sinnvoller machen – wenn es richtig umgesetzt wird.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025