Wer in der Firma sein privates Elektroauto oder E-Bike mit Strom versorgt, muss das nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Schließlich will auch der Finanzminister ein bisschen die Elektromobilität fördern. Gilt nur nicht für die Elektro-Tretroller!
Gelegentlich hat der genervte Bürger das Gefühl: In diesem Land ist erst einmal alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist - eigentlich sollte es ja in einer Demokratie umgekehrt sein. So war es auch mit der Mikromobilität, den Tretrollern mit ... ganzen Artikel auf edison.handelsblatt.com lesen
Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz wird rückgespeister Strom nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt. Das soll das E-Auto-Speicherpotenzial erschließen.
Der Bundesverkehrsminister will mehr Tempo beim Ausbau zur Ladeinfrastruktur geben. Bis 2030 soll das Ladeangebot deutlich größer und effizienter sein. Die Reaktionen der Branchenverbände fallen gemischt aus.
Wer ein günstiges E-Auto kauft, soll künftig einen Zuschuss erhalten. Das fordern SPD-Fachpolitiker. So wollen sie auch Geringverdienende zum Umstieg motivieren.
Die Bundesregierung will künftig einkommensabhängig fördern statt pauschal subventionieren. Das neue Modell könnte E-Mobilität sozial gerechter, marktnäher und industriepolitisch sinnvoller machen – wenn es richtig umgesetzt wird.
Das Verbrenner-Aus 2035 kippen – damit kann man in der Politik aktuell für Aufmerksamkeit sorgen. Aber ist das Gesetz vielleicht ohnehin hinfällig?
Abschied von Benzin- und Dieselautos? Das können sich viele nur schwer vorstellen. Kategorisch gegen Klimaschutz sind die Deutschen aber nicht.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025