Sein privates E-Auto beim Arbeitgeber laden? In vielen Autohäusern ist dies Alltag und gehört zum Benefit, unter bestimmten Bedingungen steuerfrei – auch außerhalb des Betriebsgeländes. Der Lohnsteuerhilfeverein VLH erklärt die Voraussetzungen.
Arbeitgebende dürfen ihren Beschäftigten das kostenlose oder vergünstigte Laden privater Elektro- und Hybridfahrzeuge auf dem Betriebsgelände steuerfrei ermöglichen – vorausgesetzt, die Leistung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arb ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
E-Mobilität trägt das Versprechen einer leiseren Welt in sich. Doch die Autobranche drängt auf ein Recht auf künstliches Röhren.
Die Medien diskutieren gern über angeblich mangelnde Ladeinfrastruktur. Die Infrastruktur ist jedoch jetzt schon so gut, dass man keine Wallbox braucht.
Ein Rückblick ohne Durchbruch und ein offener Ausblick auf das Mobilitätsjahr: Die Elektromobilität kommt voran, doch Verbrenner bleiben präsent. Ob 2026 zum Wendepunkt wird, entscheidet sich auch an den politischen Rahmenbedingungen.
E-Autos werden steuerlich länger gefördert. Nach dem Bundestag passiert eine Gesetzesänderung auch die Länderkammer.
Im Kleinwagensegment wird es von Volkswagen in Zukunft keine Fahrzeuge mehr mit Benzin- oder Dieselmotor mehr geben. Das sagt der Volkswagen-Chef Thomas Schäfer in einem Interview mit dem Magazin Auto Motor und Sport.
Seit 2023 können E-Auto-Halter, auch Kfz-Betriebe, THG-Prämien erhalten. Der Unternehmer Christoph Stricker kassierte so bis zu 90.000 Euro. Doch 36 Prozent der E-Auto-Halter verzichten auf die Teilnahme am CO2-Quotenhandel.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025