Die abrupte Einführung der neuen Pkw-EnVKV in Deutschland hat den Autohandel auf dem kalten Fuß erwischt. Vor allem die Darstellung der Übergangsfristen sorgte für Irritationen. Berlin hat mittlerweile präzisiert.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einer Handreichung Unklarheiten bezüglich der Übergangsregelungen für die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) beseitigt. Wie das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg in ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen
Werben Autohändler für konkrete Fahrzeuge, so müssen sie direkt und ohne Umwege für den Verbraucher auf den Kraftstoffverbrauch der Autos hinweisen, hat ein Gericht entschieden.
Das Bundeswirtschaftsministerium plant die Einführung eines neuen Labels für Autos anstelle der bisherigen Effizienzklassen-Kennzeichnung.
Anbieter sogenannter Auto-Abos müssen nach einem Urteil des Landgerichts München I bei Werbeanzeigen für neue Modelle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß machen.
Das Wirtschaftsministerium hat es versäumt, die Vorschriften zu den Verbrauchs- und Emissionsangaben von Neuwagen zu aktualisieren. Autohändler sind dadurch gezwungen mit alten NEFZ-Daten zu werben, obwohl sie damit einer EU-Richtlinie zuwiderhandeln.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025