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Gerichtsurteil: Anbieter von Auto-Abos müssen CO2-Ausstoß angeben

Quellewww.autohaus.de Datum27.05.2021 RubrikenHandel | Marketing / Werbung

Anbieter sogenannter Auto-Abos müssen nach einem Urteil des Landgerichts München I bei Werbeanzeigen für neue Modelle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß machen.

Das Landgericht München I hat entschieden: Auto-Abos müssen bei Werbeanzeigen für neue Modelle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß machen. "Die Werbung ohne Angaben zur CO2-Emission verstößt gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsv ... ganzen Artikel auf www.autohaus.de lesen

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