Eine Studie zeigt, dass viele App-Anbieter ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachkommen. Die Identität der Anfragenden wird kaum geprüft.
Geben die Anbieter persönliche Nutzerdaten auf Anfrage heraus? Der Frage ging ein Forscherteam der Universität Bamberg und der TU Berlin nach. "Unsere Studie zeigt, dass viele Anbieter ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachkommen", fasst Do ... ganzen Artikel auf www.golem.de lesen
Noch eine Chat-App auf vier Rädern: Nach ChatGPT, Grok und Perplexitiy kommt nun auch die Anthropic-KI in CarPlay-Fahrzeuge.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.
Bislang machte VW bei Apples kontaktlosem Zugangssystem fürs Auto nicht mit. Im Backend beim iPhone-Hersteller gibt es Indizien, VW erwähnt es selbst.
Auch Werkstätten und Autohäuser sind potenzielle Opfer von Hackerangriffen. Wie sich die Betriebe im Ernstfall richtig verhalten, zeigt ein Webinar, das ZKF und BIV-Kfz gemeinsam für den 30. Juni anbieten.
WhatsApp statt Warteschleife: Betzemeier holt den Messenger-Dialog in die Prozesskette des Autohauses.
Während sich die Durchsetzung der DSGVO in Europa deutlich verschärft, stehen Europas Datenschutzregeln vor der nächsten Bewährungsprobe – diesmal durch KI.
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Version: 0.7.6.0 vom 03.05.2025