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Beschlossen: Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeitern nötig

Quellet3n.de AutorPatrick Büttgen Datum20.09.2019 RubrikenDatenschutz

Der Bundesrat hat Anpassungen nationaler Vorschriften an die DSGVO abgesegnet. Damit müssen Unternehmen künftig erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Der Bundesrat hat heute das insgesamt über 150 Artikel umfassende „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ abgesegnet. Das Gesetz passt national geltende Vorschriften an die seit Mai und EU-weit geltende DSGVO an und ... ganzen Artikel auf t3n.de lesen

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